Eine Experimentierklausel zur TA Lärm als Instrument zur Lösung von Lärmkonflikten? (de)
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Abstract:
Die sogenannte Experimentierklausel zur TA Lärm wird diskutiert im Abschlussbericht vom 24.09.2020 der "Gemeinsamen Arbeitsgruppe BMK/UMKzu Zielkonflikten zwischen Innenentwicklung und Immissionsschutz (Lärm und Gerüche)". Die Arbeitsgruppe sollte unter anderem zusätzliche Lösungsansätze für Konflikte bei Gewerbelärm und heranrückender Wohnbebauung finden. Ein Einigung dazu ergab sich auch nicht in den anschließenden Beschlüssen der Bauministerkonferenz (BMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK). Nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 nahm das Bundesministerium die Arbeiten an einem Änderungsentwurf zur TA Lärm wieder auf und führt nach dem letzten Kenntnisstand ergänzende Prüfungen durch. Zeitplan oder Inhalte sind nicht bekannt.Nach den Zielvorgaben der BMK wäre mit der Experimentierklausel eine erhebliche Absenkung des bisherigen Lärmschutzstandards der TA Lärm und ein umfangreicher Anwendungsbereich verbunden. Nach den Vorgaben der UMK ist diese Absenkung von Schutzstandards inhaltlich und im Anwendungsbereich eingeschränkter.Abhängig von den weiteren Entwicklungen zur Experimentierklausel zeigt der Vortrag die konkreten Zielsetzungen sowie die damit verbundenen tatsächlichen und die rechtlichen Probleme der Experimentierklausel auf.