Aktualisierte Erhebung über den Vollzugsstand des FluLärmG und der 2. FlugLSV (de)
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Abstract:
Gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) von 2007 wurde dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung im Jahre 2017 Bericht über die Wirkung dieses Gesetzes erstattet. In diesem Zuge wurde auch eine Erhebung über den Vollzugstand der passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 2. Fluglärmschutzverordnung (2. FlugLSV) durchgeführt. Diese wurde 2022 vom Öko-Institut e.V. im Auftrag des Umweltbundesamtes aktualisiert.Für die Bewertung der Wirksamkeit des FluLärmG und der 2. FlugLSV ist vor allem das Verhältnis der Anspruchsberechtigten zu den bewilligten Anträgen sowie den durchgeführten Maßnahmen relevant. Zudem interessiert die Art der durchgeführten Maßnahmen und die dadurch entstandenen Kosten. Hierfür gab es zur legislativen Verabschiedung des novelliertem FluLärmG eine Kostenschätzung, anhand derer die nun erhobenen Zahlen einzuordnen sind. Da auch vor 2007 durchgeführte freiwillige Schallschutzprogramme an Flugplätzen bzw. andersartige Regelung aufgrund spezifischer Planfeststellungsbeschlüsse einen erheblichen Einfluss auf den Vollzug des FluLärmG haben, wurden auch diese untersucht. Neben den Maßnahmen in Wohngebäuden stehen hier auch schutzbedürftige Einrichtungen, Bauverbote sowie auch Maßnahmen an militärischen Plätzen im Fokus. In diesem Vortrag wird über die Ergebnisse dieses Vorhabens berichtet.